Ehrenkodex für Fußballtrainer
(Quelle: BDFL-Satzung/DSB 1997)
Präambel
-
Der Ehrenkodex für Fußballtrainer ist ein selbst auferlegter Kanon von Pflichten.
- Er
stellt ein in Worte gefasstes, traditionell gewachsenes,
sittlich-moralisch angestrebtes und gewissenbestimmtes Standesethos dar.
- Er
basiert auf dem Prinzip der Verantwortung, sich für das Wohl der
Sportlerinnen und Sportler einzusetzen und fordert vorbildliches
Verhalten und Auftreten in der Öffentlichkeit und gegenüber Kollegen.
- Er
hat normen- und wertbegründete Orientierungen für das Handeln. Die
anzustrebenden Erfolge sind unter Befolgung der geltenden Regeln und
unter Beachtung des Fairness – Gebots zu erreichen.
Dabei gilt grundsätzlich:
Die Würde des Menschen, d.h. die Achtung vor jeder
Sportlerpersönlichkeit, hat in Training und Wettkampf sowie im Umgang
miteinander immer Vorrang und oberste Priorität!
Geschlecht, sozialer und ethnischer Herkunft, Weltanschauung,
politischer Überzeugung und wirtschaftlicher Stellung gleich zu
behandeln.
1. Der Trainer / Trainerin respektieren die Würde der Sportlerinnen
und der Sportler; diese sind unabhängig vom Geschlecht, sozialer und
ethnischer Herkunft, Weltanschauung, politischer Überzeugung und
wirtschaftlicher Stellung gleich zu behandeln.
2. Der Trainer / Trainerin bemühen sich, die Anforderungen des
Fußballsports in Training und Wettkampf, mit den Belastungen des
sozialen Umfelds, insbesondere von Familie und Beruf, in Einklang zu
bringen.
3.Der Trainer / Trainerin bemühen sich um ein pädagogisch verantwortliches Handeln:
Sie geben an die zu betreuenden Sportlerinnen und Sportler die
wichtigen Informationen zur Entwicklung und Optimierung ihrer
Leistungen weiter.
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Sie beziehen die Sportlerinnen und Sportler bei Entscheidungen mit ein, die sie persönlich betreffen.
- Sie bemühen sich bei Konflikten um offene, gerechte und humane Lösungen.
- Sie wenden gegenüber den Athleten keine Gewalt an.
- Sie erziehen zur Eigenverantwortlichkeit und zur Selbständigkeit in Hinblick auf das spätere Leben
4. Der Trainer / Trainerin erziehen ihre Sportlerinnen und Sportler darüber hinaus
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zu sozialem Verhalten in der Trainingsgemeinschaft
- zu
fairem Verhalten innerhalb und außerhalb des Wettkampfes und zum
nötigen Respekt gegenüber allen anderen in das
Leistungssportgesche­hen eingebundenen Personen (u. a. der
gegnerischen Mannschaft, der eigenen Mannschaft, dem Schiedsrichter,
den Zuschauern und Medien)
- zum verantwortungsbewussten Umgang mit Sportmaterialien, Räumen, Gebäuden und der Mitwelt.
5. Das Interesse der Sportlerinnen und Sportler, ihre Gesundheit, ihr
Wohlbefinden und ihre persönliche Entwicklung stehen über den
Interessen und den Erfolgszielen der Trainerinnen und Trainer. Alle
Trainingsmaßnahmen sollen dem Alter, der Erfahrung sowie dem aktuellen
physischen und psychischen Zustand der Sportlerinnen und Sportler
entsprechen.
6. Trainerinnen und Trainer verpflichten sich, den Gebrauch verbotener Mittel (Doping) zu unterbinden und Suchtgefahren
(Drogen-, Nikotin- und Alkoholmissbrauch) vorzubeugen. Sie wirken
ihren negativen Einflüssen und Auswüchsen durch gezielte Aufklärung und
Wahrnehmung ihrer Vorbildfunktion entgegen.
7. Der Trainer / Trainerin respektieren in allen Verhaltensweisen die
Grundsätze des Fairplay, insbesondere beachten sie die Ordnungen des
DFB, sie üben Korrektheit, Recht und Kollegialität und bemühen sich um
gegenseitiges Vertrauen.
8. Der Trainer / Trainerin unterlassen diffamierende Äußerungen über
Kollegen, insbesondere im Hinblick auf Können, Arbeitsleistung und
persönliche Wertschätzung.
9. Der Trainer / Trainerin greifen nicht in ein geschütztes
Arbeitsverhältnis eines Kollegen ein, d.h. solange die
vertragsrechtlichen Angelegenheiten eines Kollegen nicht ordnungsgemäß
mit dem Verein geklärt sind, beginnt und übernimmt kein Trainerkollege
die neue Tätigkeit.
10. Der Trainer / Trainerin bemühen sich um eine hohe Allgemeinbildung und kommen ständig ihrer Fortbildungspflicht nach.
Sanktionen
Jede Verletzung des Ehrenkodex kann zu einer Sanktionierung der betreffenden Person führen.
Der BDFL kann bei erkennbaren Verstößen gegen diesen Ehrenkodex den DFB
informieren und die Organe beider Bünde können in einem Rechtsverfahren
nachfolgende zulässige Maßnahmen analog der DFB-Ausbildungsordnung (§
29 ff) festlegen:
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Missbilligung
- Verwarnung
- Verweis
- Geldstrafe
- Aufenthaltsverbot
- Sperre
- Suspendierung (befristet/unbefristet)
- Lizenzentzug