Liebe Trainerkolleg*innen, satzungsgemäß (§ 12, § 13) findet alle drei Jahre eine Hauptversammlung der BDFL-Mitglieder statt, bei der die Weichen für eine neue Legislaturperiode gestellt werden. Die BDFL-Hauptversammlung 2025 findet am Mittwoch, den 30. Juli um 8.30 Uhr in der Kongresshalle am Zoo in Leipzig im Rahmen des ITK statt. Namens und im Auftrag des Präsidiums laden wir hiermit offiziell alle BDFL-Mitglieder zu dieser Hauptversammlung gemäß § 13 der Satzung ein. Wichtiger Hinweis: Auch die Mitglieder, die keinen Teilnahmeplatz für den ITK erhalten haben, können selbstverständlich an der Hauptversammlung in der Kongresshalle am Zoo Leipzig teilnehmen. Bei Rückfragen können sich interessierte BDFL-Mitglieder unter mail@bdfl.de melden.


Tagesordnung:

1. Begrüßung
2. Feststellung der Teilnehmerzahl
    Überprüfung der Abstimmungsberechtigung
    Berufung einer Wahlprüfungskommission
3. Bericht des Präsidenten
4. Bericht des Schatzmeisters
5. Bericht der Revisoren
6. Berichte
    a) des Ehrengerichts
    b) des Bundesgerichts
7. Satzungsänderungen
8. Wahl eines*r Versammlungsleiter*in
9. Entlastung des Präsidiums und des Bundesvorstandes
10. Neuwahl und Bestätigung
    a) des Präsidiums
    b) des Bundesvorstandes (Verbandsgruppenvorsitzende, Vertreter*in 1. Bundesliga Männer und Frauen, 
         Vertreter*in 2. Bundesliga Männer und Frauen, Vertreter*in Verbandstrainer*innen sowie deren
         jeweilige Stellvertreter*innen)
    c) des Ehrengerichts
    d) des Bundesgerichts
    e) der zwei Revisor*innen und einem*r Stellvertreter*in
11. Anträge
12. Verschiedenes

Hinweis: Gemäß § 10 und § 13 der Satzung können Anträge zur Hauptversammlung nur über den Bundesvorstand eingebracht werden. Die Anträge sind spätestens 14 Kalendertage vor der Hauptversammlung bei der BDFL-Bundesgeschäftsstelle (Otto-Fleck-Schneise 6, 60528 Frankfurt am Main) einzureichen.

Die komplette Einladung zur Hauptversammlung findet ihr HIER

Änderung der BDFL-Satzung sowie der Rechts- und Finanzordnung des BDFL

Unter anderem steht der Punkt Satzungsänderungen auf der Tagesordnung der BDFL-Hauptversammlung. Mit seinem Beschluss vom 05.05.2025 beantragt der BDFL-Bundesvorstand die nachfolgenden Änderungen der Satzung sowie der Rechts- und Finanzordnung. Die angestrebten Änderungen sind schwerpunktmäßig redaktionelle Anpassungen. Außerdem sind Veränderungen in der Besetzung einzelner BDFL-Gremien angedacht. Hier die ausführliche Gegenüberstellung der jeweiligen Passagen aus der aktuellen Satzung sowie der Ordnungen, deren Änderung durch den Bundesvorstand beantragt wurden.