Wir befinden uns aktuell immer noch in außergewöhnlichen Zeiten, allerdings erlauben die Corona-Lockerungen wieder die Durchführung von Fortbildungstagungen, natürlich unter strenger Einhaltung der aktuell gültigen Hygiene- und Abstandsregelungen. Das BDFL-Präsidium hat beschlossen, dass ab sofort bei allen Regionalen Fortbildungstagungen (RFT) des BDFL die bekannte 3G-Regelung zur Anwendung kommt, unabhängig davon, ob die Gesetzeslage bzw. die entsprechende Corona-Verordnung dies vor Ort vorsieht oder nicht.

WICHTIG!!!

An allen RFT des BDFL in Präsenz kann nur teilnehmen, wer eine der nachfolgenden Nachweise vor Ort bei der Anmeldung vorlegt:

- Nachweis eines negativen SARS-COV-2-Tests, der nicht älter als 24 Stunden sein darf oder

- Nachweis über eine vollständige Corona-Impfung oder

- Nachweis über den Status als Genesene(r) einer Corona-Infektion

Bitte bringt auf alle Fälle zu jeder RFT eine „Mund-Nasen-Maske“ für die Wege und den Aufenthalt innerhalb des jeweiligen Gebäudes mit. Außerdem bitten wir Euch, im Gebäude und vor allem im Tagungsraum sowie auch während der Praxis-Demonstration den bekannten Mindestabstand von 1,50 Meter zu wahren und auf die sonst üblichen Begrüßungen untereinander zu verzichten (Handschlag, Umarmungen,…). Wir fordern alle Teilnehmer*innen im Rahmen der kommenden Fortbildungstagungen des BDFL zur entsprechenden Disziplin auf, um den gesetzlichen Bestimmungen gerecht zu werden. 

Bei Fragen oder Unklarheiten könnt Ihr Euch jederzeit gerne an unsere Mitarbeiter*innen in der Bundesgeschäftsstelle wenden.

md